BETREUUNGEN
Was bedeutet rechtliche Betreuung?
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) kann ein Betreuungsgericht einen Betreuer für eine volljährige Person bestellen, wenn diese ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise aufgrund von psychischen Krankheiten, geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen nicht besorgen kann.
Einen Antrag auf rechtliche Betreuung können Betroffene selbst stellen. Aber auch Dritte wie Angehörige, Nachbarn, Behörden oder Krankenhäuser können sich an Betreuungsgerichte wenden, wenn sie den Eindruck haben, dass der Betroffene seinen Alltag nicht (mehr) alleine bewältigen kann.
In Zusammenarbeit mit den Betreuungsbehörden der Landkreise wird vom Betreuungsgericht ein Sachverständigengutachten eingeholt, welches die Notwendigkeit, den Umfang und die voraussichtlich benötigte Dauer der Betreuung darlegt. Der Umfang der benötigten Betreuung wird später in den übertragenen Aufgabenkreisen definiert.
In einem Anhörungstermin mit dem zuständigen Richter lernen sich dann Betreuer und Betreute kennen und entscheiden, ob sie in das Betreuungsverhältnis mit dem jeweils anderen gehen. Dieser Termin ist ausgesprochen wichtig, da das Betreuungssetting von Verständnis und Vertrauen geprägt sein sollte.
Der Betreute bleibt nach wie vor geschäftsfähig. Das bedeutet, dass er z.B. Verträge unterzeichnen kann. Der Betreute soll dabei unterstützt werden, selbstbestimmt zu leben und seinen Alltag nach seinen Wünschen zu gestalten. Der Betreuer soll bei der Entscheidungsfindung unterstützen und nicht anstatt des Betreuten handeln.
Betreuungen werden mitunter von Angehörigen übernommen, aber auch von Ehrenamtlichen. Oft sind Familienmitglieder jedoch auch nicht verfügbar oder fühlen sich nicht in der Lage die Betreuung zu übernehmen. Ehrenamtliche kommen wie auch Familienmitglieder oft in zeitliche Konflikte mit der eigenen Erwerbstätigkeit und dem Familienkreis. In solchen Fällen sind Berufsbetreuer gefragt.
Berufsbetreuer werden von den Betreuungsbehörden an das Betreuungsgericht fallspezifisch möglichst passend vorgeschlagen.
Rechtliche Betreuer müssen dem Gericht einmal im Jahr Auskunft über den Zustand des Betreuten geben*. Dazu gehören die Einsicht in die Vermögensverwaltung und in die persönlichen Verhältnisse und die Entwicklung des Betreuten. Damit wird die Arbeit des Betreuten kontrolliert und die Qualität der Betreuung sichergestellt.
Berufsbetreuer arbeiten selbständig und müssen für die Zulassung entsprechende Sachkunde nachweisen.
*Ausschlusserklärung: Personen, für die ich die rechtliche Betreuung führe, sind von meinen anderen Beratungsangeboten (Coaching und psychologische Beratung) ausgeschlossen.